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   BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05   

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https://dejure.org/2006,9472
BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05 (https://dejure.org/2006,9472)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05 (https://dejure.org/2006,9472)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 2085/05 (https://dejure.org/2006,9472)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 140 Abs. 1 StPO; § 141 Abs. 3 StPO; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 211 Abs. 2 2. Gruppe StGB
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Vortrag zur Verfassungswidrigkeit einer Norm bereits im fachgerichtlichen Verfahren; Bestimmtheitsgebot; Mord; Heimtücke); faires Verfahren (zulässige Verwertung früherer Aussagen; Vernehmungsfähigkeit; amtsärztliche Untersuchung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05
    a) Aus dem Prozessgrundrecht auf eine faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG), dessen Wurzeln in der freiheitssichernden Funktion der Grundrechte liegen (vgl. BVerfGE 57, 250 ), ergeben sich Mindesterfordernisse für eine Verfahrensregelung, die eine zuverlässige und rechtsstaatliche Wahrheitsforschung im prozessualen Hauptverfahren sicherstellen.

    Erst wenn rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05
    Erst wenn rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05
    Erst wenn rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05
    Zwar braucht ein Beschwerdeführer bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht darzulegen, dass er von Beginn des fachgerichtlichen Verfahrens an verfassungsrechtliche Erwägungen vorgetragen habe, weil das fachgerichtliche Verfahren nicht bereits als "Verfassungsprozess" zu führen ist; etwas anderes gilt aber in den Fällen, in denen, wie hier, der Ausgang des Verfahrens von der Verfassungswidrigkeit einer Norm abhängt oder eine bestimmte Normauslegung angestrebt wird, die ohne verfassungsrechtliche Erwägungen nicht begründbar ist (vgl. BVerfGE 112, 50, 61 f.).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05
    Dabei besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig sei (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557 und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46 ).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05
    Dabei besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig sei (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557 und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46 ).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen geboten sein, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, juris Rn. 43; Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 24 f.; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 28 ff.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19, juris Rn. 17; vom 6. Februar 2018 - 2 StR 163/17, BGHR StPO § 136 Belehrung 19; BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 2085/05, juris Rn. 8 f.).
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